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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 

Unsere Reisebedingungen

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter Tobit-Reisen zwischen Himmel und Erde GmbH (im folgenden Tobit-Reisen genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Tobit-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde von Tobit-Reisen i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde. Grundlage des Reisevertrags sind die Reiseausschreibung, diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen, die vorvertraglichen Informationen i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB und alle ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der jeweiligen Buchungsgrundlage (Reiseausschreibung, Prospekt, Katalog, Angebot).
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag wird erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung, die der Kunde von Tobit-Reisen erhält, verbindlich. Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Tobit-Reisen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Tobit-Reisen auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter Tobit-Reisen die Annahme erklärt, wobei dies auch durch Bezahlung der Anzahlung, des Reisepreises oder den Reiseantritt erfolgen kann. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 BGB ausgehändigt.

2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers enthält, verlangt werden und erfolgen.
2.2 Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung und gegen Aushändigung des Sicherungsscheins, wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer i.d.R. nach Eingang der Restzahlung zugesendet. Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
2.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung und/oder der Restzahlung teilweise oder vollständig in Verzug, obwohl Tobit-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Tobit-Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Leistungen
3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. der Reiseausschreibung, den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Tobit-Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Vom Pauschalreisevertrag ausgenommen sind touristische Einzelleistungen, die nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung vermittelt werden und keinen erheblichen (weniger als 25%) Anteil am Gesamtwert der Reise ausmachen. Dazu zählen z.B. Bahnreisen zum Flughafen (z.B. Rail&Fly) oder Übernachtungen zum Erreichen der Pauschalreise. Reiseversicherungen und ein Visum gelten nicht als Reiseleistung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter Tobit-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Tobit-Reisen ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht auf einem dauerhaften Datenträger. Bei unerheblichen Änderungen, also Änderungen die den Gesamtzuschnitt der Pauschalreise nicht beeinträchtigen, genügt zur Information des Reisenden eine Erklärung vor Reisebeginn.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Tobit-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Tobit-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.4 Krankheitsbedingte oder andere schwerwiegende Gründe für den Ausfall der namentlich genannten Reiseleitung, Gruppenleitung oder geistlichen Begleitung berechtigen den Reiseteilnehmer zu keinem kostenlosen Rücktritt von der gebuchten Reise, wenn Tobit-Reisen eine Ersatzperson bereitstellen kann.
4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.6 Der Reiseveranstalter Tobit-Reisen verzichtet auf die Möglichkeit der gesetzlich erlaubten einseitigen Erhöhung des Reisepreises.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tobit-Reisen (Kontaktdaten siehe Ziffer 18). Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Tobit-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Tobit-Reisen kann aber eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern Tobit-Reisen den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Tobit-Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Tobit-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt. Ausgehend vom Reisepreis sind bei einem Rücktritt oder Nichtantritt des Kunden je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
a) Bei Busreisen:
bis 150. Tag vor Reiseantritt € 30,- (max. 10%)
149. bis 42. Tag vor Reiseantritt 10%
41. bis 11. Tag vor Reiseantritt 40%
10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
ab 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 90%
b) Bei Flug-, Bahn- und Schiffsreisen:
bis 150. Tag vor Reiseantritt € 30,- (max. 10%)
149. bis 90. Tag vor Reiseantritt 10%
89. bis 42. Tag vor Reiseantritt 20%
41. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
ab 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 90%
5.4 Dem Kunden ist es gestattet, Tobit-Reisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entsprechend der vorstehenden Regelung entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich anfallenden Kosten verpflichtet.
5.5 Tobit-Reisen kann auch eine höhere Entschädigung als in den Pauschalen angegeben fordern, falls dem Veranstalter höhere Kosten entstanden sind. In diesem Falle muss die Entschädigung im Einzelnen belegt werden. Auf Wunsch des Kunden gebuchte Zusatzleistungen können z.B. im Falle einer Stornierung, unabhängig vom Stornierungsdatum, mit bis zu 100% in Rechnung gestellt werden. Reiseversicherungen werden im Stornierungsfall generell mit 100% in Rechnung gestellt. Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein Flugticket zum Tarif ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht wurde, können ebenfalls erhöhte Pauschalen im Falle einer Stornierung durch den Kunden zum Tragen kommen.
5.6 Für die private Anreise des Reisenden zum Beginn der Pauschalreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für das pünktliche Erscheinen am Abflughafen bei Flugreisen bzw. am Einstiegsort bei Busreisen. Falls die gebuchte Pauschalreise durch unpünktliches oder Nicht-Erscheinen am Abreiseort nicht in Anspruch genommen werden kann, gilt Ziffer 5.3.
5.7 Ist Tobit-Reisen im Falle eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Tobit-Reisen diese unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6. Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Tobit-Reisen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Tobit-Reisen dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30 als vereinbart.
6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Tobit-Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.3 Tobit-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.4 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Kunde dem Reiseveranstalter Tobit-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Tobit-Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Tobit-Reisen hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Zusätzlich zu den Mehrkosten gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30 als vereinbart.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Tobit-Reisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Veranstalter Tobit-Reisen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Tobit-Reisen
8.1 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1.1 Tobit-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Tobit-Reisen beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein .
b) Tobit-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben .
c) Tobit-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Tobit-Reisen später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.1.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8.2 Rücktritt ohne Einhaltung einer Frist
Der Veranstalter Tobit-Reisen kann in folgenden Fällen ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters Tobit-Reisen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter Tobit-Reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Veranstalter Tobit-Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von anderen Leistungsträgern erstatteten Beträge. Die vom Veranstalter Tobit-Reisen eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des Veranstalters Tobit-Reisen in diesen Fällen wahrzunehmen.
8.3. Rücktritt durch außergewöhnliche Umstände
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen. Es gilt § 651j bzw. neu § 651h Absatz 3 und Absatz 4.2 BGB.

9. Haftung
Der Veranstalter Tobit-Reisen haftet für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. Die sorgfältige und gewissenhafte Auswahl der Leistungsträger, 3. Die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Prospekten oder Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht gem. Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde, 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters Tobit-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter Tobit-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht oder ausgeschlossen werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
10.3 Der Veranstalter Tobit-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

11. Beistandspflicht des Reiseveranstalters
11.1. Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, hat Tobit-Reisen ihm in angemessener Weise Beistand zu gewähren.
11.2. Hat der Reisende seinen Umstand schuldhaft selbst herbeigeführt, kann Tobit-Reisen einen angemessenen Ersatz für seine tatsächlichen Aufwendungen verlangen. Es gilt § 651q BGB.

12. Obliegenheiten des Reisenden / Kunden
12.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Tobit-Reisen umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
12.2 Reisemängel / Abhilfeverlangen
12.2.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Tobit-Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort oder dem Vertreter von Tobit-Reisen vor Ort zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung oder ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel Tobit-Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 20). Der örtliche Vertreter oder die Reiseleitung sind von Tobit-Reisen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche rechtsverbindlich anzuerkennen.
12.2.2 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt.
12.2.3 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für Tobit-Reisen erkennbaren Grund kündigen, hat er Tobit-Reisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Tobit-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
12.2.4 Ansprüche des Reisenden sind gegenüber Tobit-Reisen innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.
12.3 Gepäckbeschädigung und -verspätung / Flugverspätung und -ausfall
12.3.1 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften und Tobit-Reisen können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Tobit-Reisen unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12.3.2 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Tobit-Reisen informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten. Dies gilt nicht, wenn Tobit-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann Tobit-Reisen den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13.3 Tobit-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde Tobit-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Tobit-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
14.1 Nach der „EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens“ ist Tobit-Reisen verpflichtet, den Kunden vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
14.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Tobit-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Tobit-Reisen bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Tobit-Reisen den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Tobit-Reisen den Kunden über den Wechsel informieren. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von Tobit-Reisen genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Tobit-Reisen wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden.
14.3 Die auf der EU-Verordnung basierende und von der EU-Kommission veröffentlichte sog. „Black-List“ unsicherer Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraums über der EU verboten ist, ist auf der Internet-Seite von Tobit-Reisen bzw. im Büro von Tobit-Reisen einsehbar oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.

15. Zusatzbedingungen für sog. “geschlossene Gruppen”
Die Zusatzbedingungen gelten für Reisen geschlossener Gruppen, für die ein Gruppenverantwortlicher/Auftraggeber die Reise für einen bestimmten Teilnehmerkreis bei Tobit-Reisen gebucht hat.
15.1 Tobit-Reisen als Veranstalter haftet nur für die von Tobit-Reisen gebuchten und bestätigten Leistungen, nicht aber für anderweitige, vom Gruppenverantwortlichen/Auftraggeber hinzugefügte Leistungen, die nicht im Reisepreis von Tobit-Reisen enthalten sind, wie z. B. Bustransfers zum Ab- oder Rückreiseort oder Veranstaltungen am Reiseort oder vom Gruppenverantwortlichen/Auftraggeber beauftragte Reiseleitungen.
15.2 In den Fällen, in denen Tobit-Reisen nicht für die Beauftragung des Reiseleiters verantwortlich ist, haftet Tobit-Reisen nicht für Handlungen oder Auskünfte des Reiseleiters, ebenso nicht für vom Gruppenverantwortlichen oder von vermittelten Reiseleitern vorgenommene Leistungsänderungen.

16. Gerichtsstand
16.1 Gerichtsstand ist Limburg. Der Reisende kann Tobit-Reisen nur an dessen Sitz verklagen.
16.2 Für Klagen des Veranstalters Tobit-Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
16.3 Für Klagen gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtstand der Sitz des Veranstalters Tobit-Reisen vereinbart.
16.4 Tobit-Reisen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen, es sei denn, eine Verbraucherstreitbeilegung wird gesetzlich verpflichtend werden.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Abtretung von Ansprüchen gleich welcher Art gegen den Veranstalter Tobit-Reisen an Dritte oder andere Teilnehmer ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte in eigenem Namen.

18. Reiseveranstalter:
Tobit-Reisen zwischen Himmel und Erde GmbH, Wiesbadener Str. 1, 65549 Limburg,
Tel.: 06431-941940, E-Mail: info@tobit-reisen.de
Sitz der Gesellschaft: Limburg; Geschäftsführer: Andreas Schmitz, Markus Hoffmann; Registergericht: Amtsgericht Limburg – HRB 2016

Sofern in den vorstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

Versicherungsvermittlung
Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb):
Tobit-Reisen zwischen Himmel und Erde GmbH vermittelt Reiseversicherungen für die ERGO Reiseversicherung AG im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. Gewerbeordnung (GewO).
Die Anschrift der Beschwerde- und Schlichtungsstelle zum Thema Versicherungen ist:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de

Für Wanderreisen gelten die o.g. Allgemeinen Reisebedingungen von Tobit-Reisen mit folgenden Einschränkungen für Wander- und Trekkingreisen:

Reisen mit besonderen Risiken wie Abenteuerreisen, Trekkingreisen oder Wandertouren, können trotz gewissenhafter Reisevorbereitung nicht die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise gewährleisten.
Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet auf Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter und vom Veranstalter beauftragte Leistungserbringer, es sei denn, der Schaden entsteht durch vorsätzliche, grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Reiseleitung an dem betreffenden Programm oder Programmabschnitt teilnimmt.

Tobit-Reisen haftet ebenso nicht für Unfälle oder Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen und vergleichbaren Programmaktivitäten möglicherweise eintreten könnten.
Tobit-Reisen übernimmt keine Haftung und Verantwortung für das Programm, das die Reiseteilnehmer in ihrer Freizeit aus eigener Entscheidung unternehmen.
Die Reisenden sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz und andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.